"Kann man, sollte man aber nicht..."

Möbel Fetzer (Aldingen)

Bewertung von S.L.. aus Rottweil, erstellt am 08.09.2019

Montage- / Einbaudatum: März 2019

1 von 4 Lesern fanden diese Bewertung hilfreich

Positiv: -
Negativ: Kundenservice, Kommunikation, Auswahl

Kaufpreis: 17000 €

Bewertung im Detail

Gesamtdurchschnitt:
Küchenstudio und BeratungAusstellungBeratungPlanungslösungPreis-/LeistungsverhältnisSortimentsumfangWohlfühlfaktor
KaufabwicklungTermintreueLieferungMontageReklamationsabwicklung
Küchenmöbel von Schüller Küchen
Qualitätseindruck insgesamtBeschlägeStabilitätFrontenMaterialvielfaltPlanungsmöglichkeitenNachlieferung und Reklamation

Erfahrungsbericht / Kommentar

Also um es kurz zu fassen: Der Liefertermin der Küche war gegen Ende März. Die Küche wurde geliefert und innerhalb von zwei Tagen aufgebaut. Leider wurde sowohl ein falsches Spülbecken als auch ein falscher Wasserhahn geliefert, sodass die Küche nicht fertiggestellt werden konnte. Auch wurde bei der Montage eine Fliese beschädigt. Natürlich kam hier das Möbelhaus für den Schaden auf, trotzdem ist es ärgerlich. Die Arbeitsplatte wurde nicht fachgerecht montiert, sodass diese nach Abspache mit Herrn Fetzer wieder ausgetauscht werden musste.
Der bestellte Gewürzeinsatz für eine Schublade wurde zunächst garnicht geliefert und anschließend auch erst nach mehrmaliger Nachfrage. Wäre im Vertrag nicht schriftlich festgehalten worden, dass dieser 30 Gewürzgläser beinhalten sollte, hätten wir nur 15 bekommen, da sich die Verkäuferin wohl sicher war, dass sie uns nur einen mit 15 Gewürzgläsern verkauft hat. Mehrere seitliche Schubladengläser waren direkt bei der Anlieferung defekt. Auch hier hat sich der Austausch fast 3 Monate gezogen. Eine Schubladenfront und eine sichtbare Rückwand (Raumteiler) waren ebenfalls bereits bei der Lieferung/ beim Aufbau defekt. Insgesamt hat es fast 3 Monate gedauert und unzählige E-Mails und Anrufe benötigt, bis die Küche fertiggestellt war.
Das beste kommt zum Schluss: Noch vor der Fertigstellung der Küche, erhielten wir bereits eine Mahnung per E-Mail, in welcher wir aufgefordert wurden, den offenen Rechnungsbetrag doch bitte, binnen drei Tagen, zu begleichen.